Freiberufler oder Gewerbe?

Bei dem Wort Freelancer denken viele an einen Freiberufler. Dies kommt nicht nur durch die vermeintliche Ähnlichkeit der Worte, sondern auch durch das mangelnde Wissen über den Freiberuf. Letztlich bedeutet Freelancer nur, dass du ein freier Mitarbeiter bzw. selbständig bist. Den Freelancer als solchen gibt es im deutschen Steuerrecht nicht. Entweder ist deine Tätigkeit freiberuflich oder du musst ein Gewerbe anmelden.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler sind Menschen, die einen freien Beruf ausüben. Dieser Begriff leitet sich vom „freien Bürger“ und von den „freien Künsten“ ab. Was ein freier Beruf ist, ist gesetzlich festgelegt. Freie Berufe können wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sein, aber auch technische oder kulturelle Berufe. Journalisten und Lektoren sind zum Beispiel Freiberufler. Aber auch Juristen und Ärzte, genauso wie Architekten oder Ingenieure.

Grob gelten drei Kriterien, die deine Tätigkeit erfüllen muss, um freiberuflich zu sein:

  1. Du bietest eine Dienstleistung an und kein Massenprodukt.
  2. Du hast einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine schöpferische Begabung.
  3. Deine Dienstleistung hängt von deinem Fachwissen und deinem Arbeitseinsatz ab.

Typische freiberufliche Tätigkeiten üben also unter anderem diese Berufe aus:

  1. Designer, Grafiker & Illustratoren
  2. Journalisten, Texter & Schriftsteller
  3. Künstler
  4. Musiker
  5. Lehrer und Erzieher

Bei den Künstlern und Designern nimmt sich jedoch das Finanzamt das Recht heraus selbst zu beurteilen, wann der notwendige künstlerische Grad erreicht ist. Im Übrigen ist der Status Freiberuf bei Designern ohnehin strittig. So kann es sein, dass der eine Fotograf freiberuflich tätig ist und der andere, welcher sich auf Hochzeitsfotografie spezialisiert hat, muss ein Gewerbe anmelden, da dies für das Finanzamt keine künstlerische Tätigkeit mehr ist.

Vorteile des Freiberuflers:

  1. Du brauchst kein Gewerbe anzumelden.
  2. Du musst somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.
  3. Ebenso fällt der Eintrag ins Handelsregister weg.
  4. Du bist kein Mitglied der IHK.
  5. Du brauchst keine doppelte Buchführung und musst keine Bilanz abgeben.
  6. Es reicht, wenn du eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) beim Finanzamt einreichst.

Pflichten des Gewerbetreibenden:

  1. Du musst ein Gewerbe anmelden.
  2. Somit musst du auch Gewerbesteuer zahlen.
  3. Du musst Mitglied in der IHK werden.

Wenn du mit deinem Gewerbe aus dem Stadium des Kleingewerbes hinaus bist, kommen zudem weitere Einschränkungen und Pflichten auf dich zu.

  1. Du musst dich im Handelsregister eintragen.
  2. Eine jährliche Bilanz für das Finanzamt ist Pflicht.
  3. Entsprechend musst du auch eine doppelte Buchführung führen.

Vorteile des Gewerbetreibenden:

  1. Bei der Haftung sind persönlich haftende Freiberufler z. B. gegenüber Kapitalgesellschaften im Nachteil.
  2. Als Gewerbetreibender darf man ein Fantasie Namen anmelden. Beim Freiberufler muss mindestens der Nachname im Namen vorkommen + die Berufsbezeichnung.
  3. Die Mitgliedschaft in manchen berufsständischen Kammern ist teurer als die Mitgliedschaft in den Industrie und Handelskammern.
  4. Der Gewerbeschein kann Vorteile haben. Zugang zu bestimmten Messen, Bestellungen im Internet, Autokauf als Gewerbetreibender etc.

Dennoch hat der Freiberufler klare Vorteile gegenüber dem Gewerbetreibenden! Und somit ist es auch kein Wunder, dass du im Zweifel den Freiberufler-status beim Finanzamt erkämpfen musst.

Freiberuflichkeit ist auch eine Lebenseinstellung.

Viele Freiberufler arbeiten ganz bewusst freiberuflich, weil sie frei von Angestellten-Zwängen arbeiten wollen, weil sie ihre Unabhängigkeit lieben oder weil sie ihre Kreativität ausleben wollen. Viele Freiberufler haben eigene Projekte und einen ganzen Haufen völlig unterschiedlicher Kunden, für die sie arbeiten. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die eigene Arbeit mehr wertgeschätzt wird und man öfter mal „Danke“ hört.